Bekanntmachung der Gemeinde Albinen

Die Gemeinde Albinen bezieht sich auf das gültige Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Albinen vom 22. Oktober 2008 und teilt der Öffentlichkeit mit, dass die Gebäude in den von Lawinen gefährdeten Weilern / Maiensässen «Chermignon / Tschärmilonga» und «Torrentstafel» in Perioden akuter Lawinengefährdung, mindestens aber in der Zeit vom 1. November bis zum 1. Mai, nicht bewohnt werden dürfen. Der Kanton und die Gemeinde lehnen jegliche Haftpflicht ab.

Albinen, 22. Oktober 2021                                                   Die Gemeindeverwaltung

 

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