Öffentliche Auflage

Teiländerung des Zonennutzungsplans 1:2`000

Schaffung einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen im Ort genannt «Zer Sagu» für den Neubau einer Bushaltestelle und gedeckten Autoparkplätzen.

Gemäss Artikel 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 (Stand 15.04.2019) zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung liegt die vom Gemeinderat beschlossene Teiländerung des Zonennutzungsplans 1:2`000 im Bereich «Zer Sagu» öffentlich auf.

Die Gemeinde Albinen plant «bei der «Post», im Gebiet «Zer Sagu» den Bau einer neuen Bushaltestelle mit einer gedeckten Ein- und Ausstiegsplattform, sowie von gedeckten Parkplätzen für Autos im Untergeschoss. Diesbezüglich muss eine Teilrevision des Zonennutzungsplans 1:2`000, auf den Parzellen-Nr. 1061, 1063, 4597 sowie 2237 durchgeführt werden. Konkret sollen die durch das Projekt eigenommenen Flächen im Zonennutzungsplan von der heutigen Landwirtschaftszone 2. Priorität und Verkehrszone, in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont werden.

Die vorgeschlagenen Anpassungen des Zonennutzungsplans sowie der erläuternde Bericht im Sinne von Art. 47 Raumplanungsverordnung, liegen ab dem 21. Mai 2021 während 30 Tagen bis zum 19. Juni 2021 zur öffentlichen Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei während den Bürozeiten auf.

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen gegen die Teiländerung des Zonennutzungsplans sind schriftlich und begründet und innert 30 Tagen an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Zonennutzungsplan oder an den Reglementen vorgenommen.

Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung an Nutzungszonenplänen und Reglementen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Entscheide der Urversammlung im Amtsblatt an den Staatsrat erfolgen.

Albinen, 21. Mai 2021

Die Gemeindeverwaltung

Der technische Bericht zur Teilrevision zum Herunterladen

Karte zum Ist-Zustand

Karte zum Soll-Zustand

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