Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 11. Dezember 2020 und mittels offiziellem Anschlag:

Bekanntmachung

Die Gemeinde Albinen bezieht sich auf das gültige Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Albinen vom 22. Oktober 2008 und teilt der Öffentlichkeit mit, dass die Gebäude in den von Lawinen gefährdeten Weilern / Maiensässen «Chermignon» und «Torrentstafel», in Perioden akuter Lawinengefährdung, mindestens aber in der Zeit vom 1. November bis zum 1. Mai, nicht bewohnt werden dürfen. Der Kanton und die Gemeinde lehnen jegliche Haftpflicht ab

Albinen, 11. Dezember 2020

Die Gemeindeverwaltung

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du unserem Datenschutz zu. Mehr

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen