Mitwirkungsverfahren zur Festlegung des Siedlungsgebiets

Gestützt auf Art. 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) führt die Gemeinde Albinen im Rahmen der Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung ein Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung wird dabei über die Ziele und über den Ablauf des Verfahrens informiert mittels Bekanntmachung des Entwurfs des Räumlichen Entwicklungsleitbilds und der darauf basierenden Festlegung des Siedlungsgebiets.

Vom 6. Mai – 6. Juni 2022 werden die entsprechenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Albinen (www.albinen.ch) publiziert. Ausserdem können die Dokumente zu den offiziellen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Während der Zeit des Mitwirkungsverfahrens haben alle Interessierten und Betroffenen die Gelegenheit, online oder auf der Gemeindekanzlei vom Dossier Kenntnis zu nehmen und schriftlich per Post oder E-Mail Vorschläge und Vorbehalte an folgende Adressen einzureichen:
Gemeinde Albinen, Kirchgasse 2, 3955 Albinen oder gemeinde@albinen.ch

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens finden zudem zwei öffentliche Informationsanlässe in Anwesenheit der Ortsplaner:in statt:

  • Informationsversammlung am Samstag, 7. Mai 2022, um 10.00 Uhr, in der Burgerstube Albinen, Mühleweg 14.
  • Individuelle Sprechstunden am Samstag, 14. Mai 2022, von 09.00 – 14.30 Uhr in der Burgerstube Albinen, Mühleweg 14. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, bei der Gemeindeverwaltung vorgängig telefonisch einen Termin zu reservieren: Tel. 027 473 20 23

Die an der Informationsversammlung und in den Sprechstunden aufgeworfenen Fragen und Vorschläge werden ebenfalls schriftlich festgehalten bzw. protokolliert.

GEMEINDE ALBINEN

Beat Jost, Gemeindepräsident                   Tobias Grand, Gemeindeschreiber

Die Präsentation zum Mitwirkungsverfahren zum Herunterladen

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