Öffentliche Auflage

Klassierung ortsbildprägender oder schützenswerter Bauten von kommunaler Bedeutung / 2. Etappe (Wohnhäuser & öffentliche Gebäude)

Gestützt auf die Gesetzgebung über den Natur, Landschafts- und Heimatschutz (insb. die Art. 9 ff. kNHG und 13 ff. kNHV) und über die Zweitwohnungen (insb. die Art. 9 ZWG, 6 ZWV und 4 Ausführungsdekret zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen), legt die Gemeindeverwaltung Albinen während 30 Tagen, vom 17. April – 17. Mai 2020, das Inventar «Klassierung ortsbildprägender oder schützenswerter Bauten von kommunaler Bedeutung», 2. Etappe mit den Wohnhausbauten und öffentlichen Gebäuden in der Dorfkernzone Albinen, öffentlich auf.

Das aufliegende Inventar umfasst:

  • die Objektblätter zu den einzelnen Bauten in der Dorfkernzone mit den detaillierten Beschrieben und der entsprechenden Einstufung;
  • einen Übersichtsplan und eine Übersichtsliste;
  • das Dokument «Bewertungen und allgemeine Schutzvorschriften».

Die Unterlagen können während der 30-tägigen Auflage auf der Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 2, nach vorgängiger Terminvereinbarung mit dem Gemeindeschreiber eingesehen werden.
Telefon: 027 463 20 23 | E-Mail gemeinde@albinen.ch 

Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten mit der Auflage-Anzeige die Objektblätter ihrer Gebäude sowie das Dokument «Bewertungen und allgemeine Schutzvorschriften» auch per Post zugestellt.

Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach Veröffentlichung in der Ausgabe des Amtsblatts vom 17. April 2020 an den Gemeinderat zu richten.

Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser bei künftigen Änderungen der Klassierung.

Albinen, 17. April 2020

Die Gemeindeverwaltung

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