Aufruf an die Bodeneigentümer

Der Gemeinderat macht die Eigentümerinnen und Eigentümer vorsorglich darauf aufmerksam, dass nicht überbaute Grundstücke in der Bauzone auch aus Gründen des Brandschutzes bis am 31. Juli 2021 gemäht werden müssen.

Das Polizeireglement der Gemeinde bestimmt in Artikel 34, Abs. 2 und 3, diesbezüglich Folgendes:

  • 2 In der Bauzone sind Grundeigentümer nicht überbauter Grundstücke verpflichtet, für eine Nutzung im Rahmen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung zu sorgen. Nicht genutzte Flächen müssen bis spätestens dem 31. Juli des Jahres gemäht werden.
  • 3 Bei Unterlassen dieser Pflichten und nach erfolgter Vorwarnung werden die entsprechenden Arbeiten von Amtes wegen und auf Kosten der Eigentümer vorgenommen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken den Eigentümerinnen und Eigentümern für das Verständnis und die Bemühungen.

Albinen, 30. Juni 2021

GEMEINDE ALBINEN

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