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Amtliche Bekanntmachung

Listenhinterlegungen für die Gemeindewahlen 2020

Bis zur gegebenen Frist von Montag, 31. August 2020, 12.00 Uhr, sind auf der Gemeindekanzlei Albinen für die Gemeindewahlen (Gemeinderat, Gemeinderichter und Vizerichter) folgende Listen hinterlegt worden:

Gemeinderatswahlen (Proporzverfahren)

Liste Nr. 1 «Gemeinsam für Albinen»
mit folgenden Kandidatinnen und Kandidaten (in alphabetischer Reihenfolge)

  • JOST Beat, geb. 1954, Gemeindepräsident (bisher)
  • KÖPPEL-BRIAND Nicole, geb. 1969, Gesundheits-Masseurin
  • METRY Pius, geb. 1962, Sozialpädagoge
  • STEFFEN Myrielle, geb. 1988, Landwirtin / Detailhandelsfachfrau
  • VETSCH Florian, geb. 1980, dipl. Betriebswirtschafter HF

Da in der gesetzlichen Frist nur eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderats hinterlegt wurde, sind alle Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte  (Art. 193 Abs. 2 und Art. 159 Abs. 1 kGPR) gewählt.

Weil die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste gleich ist wie die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder (5 Kandidaten für ebenso viele Sitze) erübrigt sich die Durchführung eines Wahlgangs am 18. Oktober 2020 für die Bezeichnung der Mitglieder des Gemeinderats.

Die Präsidenten- und Vizepräsidentenwahlen finden am 15. November 2020 statt. Die Listen bzw. Kandidaturvorschläge müssen bis am Dienstag, 20. Oktober 2020, 12.00 Uhr, hinterlegt werden

Wahl des Gemeinderichters (Majorzverfahren)

Wahlvorschlag::

FRANZISKUS Hermann, geb. 1964, Gemeinderichter (bisher)

Weil nur eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderichters hinterlegt wurde, ist Franziskus Hermann ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR) gewählt.

Wahl des Vizerichters (Majorzverfahren)

Wahlvorschlag:

CALDANA-MATHIEU Michela, geb. 1967, Gemeindevizepräsidentin

Weil nur eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderichters hinterlegt wurde, ist Michela Caldana-Mathieu ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR) gewählt.

Somit sind die Richterwahlen 2020 abgeschlossen. Am 18. Oktober 2020 findet kein Wahlgang statt.

Albinen, 31. August 2020                        GEMEINDE ALBINEN

 

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