Gemeinderatsbeschlüsse der 29. Sitzung vom 13. September 2018
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 13. September 2018 Beschlüsse zu 16 Antrags-geschäften und diversen aktuellen Fragen gefasst. Hier Wichtiges in Kürze:
1. Staatsrat gibt grünes Licht für die erleichterte Einburgerung
Der Staatsrat hat mit Beschluss vom 5. September 2018 das an der Burgerversammlung vom 14. Juni 2018 gutgeheissene, neue Burgerreglement homologiert. Das Reglement bringt als wichtige Erneuerung die erleichterte Einburgerung für Einwohner mit Walliser Bürger-recht, die seit mindestens 15 Jahren in der Gemeinde Albinen ihren Wohnsitz haben. Der Gemeinderat beschloss, die für die erleichterte Einburgerung infrage kommenden Bür-gerinnen und Bürger im Oktober in einem persönlichen Schreiben zur Gesuchstellung einzuladen. Das neue Burgerreglement kann auf der Gemeinde-Webseite eingesehen wer-den unter:
2. Gründung der Stiftung «Wasserhüs Albinen» in der Pipeline
Der Gemeinderat hat die Gründung einer selbständigen Stiftung «Wasserhüs Albinen» be-schlossen. Die Stiftung bezweckt die Erhaltung, Sanierung und Neugestaltung des Stadel-Speichers an der Dorfplatzstrasse, Grundstück Nr. 4104. Entstehen soll dort ein öffentlicher Ort der Stille mit individuellen Informationen und Betrachtungen über Geschichte und Ge-schichten zum Wasser in Albinen und im Wallis, insbesondere über Suonen, Wässerwasser, Kraftwerkbau, Gletscher und Klimawandel. Mit der Stiftung schafft der Gemeinderat die Voraussetzungen, um das Projekt mit Spendengeldern zu finanzieren.
3. Direkte Unterstützung für den Jugendverein Albinen
Nach verschiedenen Anhörungen und Gesprächen hat der Gemeinderat den Beschluss ge-fasst, den Jugendverein Albinen ab 2019 mit einem direkten Beitrag bis maximal 2’000 Fran-ken pro Jahr zu unterstützen. Ein entsprechender Betrag soll im Budget vorgesehen werden. Der Zuschuss ist an die Bedingung geknüpft, dass der Jugendverein ein Jahrespro-gramm mit entsprechenden Aktivitäten vorlegt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass Al-binen Mitglied des Vereins «Jugendarbeitsstelle Oberwallis / Leuk» (JAST) bleibt.
4. Klassierung der Wanderwege und Wegsanierung Rinderhütte – Schnidi
Im Rahmen der periodischen Überprüfung der Klassierung der Wanderwege durch «Val-rando» hält der Gemeinderat am Bewährten fest. Der Weg Torrent – Buljes – Albinen bleibt ein Hauptwanderweg, was bei Sanierungen Anspruch auf Subventionen gibt. Der Weg Tor-rent – Tschärmilonga – Obru wird weiterhin als Nebenwanderweg klassiert. Umgestuft wird einzig der Weg Rinderhütte – Schnidi – Wysse See und zwar von einem Bergweg in einen Hauptwanderweg. Derzeit wird das Baugesuch für die notwendige Sanierung dieses wichtigen, vielbegangenen Freizeitwegs vorbereitet.
5. Ist eine Gesamtsanierung im Einzugsgebiet des «Lirschigraben» nötig?
Das heftige Unwetter am 1. August hat im «Lirschigraben» auf der Höhe von «Tschärmi-longa» neue Murgänge ausgelöst. So wurde auch der Bachübergang Richtung Torrent mit Steinen und Geröll verschüttet. Seit Längerem ist bekannt, dass der ganze Bereich «Niwe Stafel – Tschärmilonga» permanent am Rutschen ist. In einer ersten Beurteilung kam der zu-ständige Ingenieur / Geologe des Kantons zur Feststellung, dass diese Murgänge «kein Problem für die Kantonsstrasse oder das Dorf darstellen sollten». In einer geologischen Be-urteilung im Jahre 2014 befand das Büro Rovina + Partner, dass Massnahmen nur im Zusammenhang «mit einer Sanierung der permanenten Rutschung sinnvoll sind». Aufgrund dieser Erkenntnis hat der Gemeinderat beschlossen, der Dienststelle für Wald, Fluss-bau und Landschaft die Prüfung eines Gesamtsanierung-Projekts zu beantragen.