Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat macht die Parteien, Gruppierungen und alle, die für die Gemeindewahlen 2020 Kandidatur-Vorschläge einreichen wollen, darauf aufmerksam, dass die dafür erforderlichen Listen für die Wahl des Gemeinderats, des Richters und des Vizerichters bis spätestens am

Montag, 31. August 2020, 12.00 Uhr

gegen Empfangsbescheinigung auf der Gemeindekanzlei, Kirchgasse 2, 3955 Albinen, hinterlegt werden müssen.

Die Übergabe der Listen auf dem Postweg oder mit anderen Mitteln (Fax oder elektronisch) ist nicht zulässig.

Auf den Kandidatenlisten dürfen nicht mehr Namen aufgeführt sein als Mitglieder zu wählen sind. Im Proporzsystem, wie es in der Gemeinde Albinen Gültigkeit hat, muss jede Kandidatenliste eine Listenbezeichnung tragen, die sie von anderen Listen unterscheidet.

Alle nützlichen Informationen und die erforderlichen Formulare für die Einreichung der Kandidaturen können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeinde-Webseite eingesehen und heruntergeladen werden:

https://albinen.ch/politik-verwaltung/ur-und-burgerversammlung/

Albinen, 27. Juli 2020

GEMEINDE ALBINEN

Beat Jost, Gemeindepräsident              Tobias Grand, Gemeindeschreiber

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