Die offizielle Bekanntmachung der Gemeinde zum Herunterladen
Einberufung der Urversammlung für die Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds für die Verwaltungsperiode 2021-2024
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Gemeinderatsliste 2020 «Gemeinsam für Albinen» haben in der gesetzlichen Frist von 20 Tagen von ihrem Recht, ein Ersatzmitglied für den Gemeinderat zu nominieren, keinen Gebrauch gemacht. Infolgedessen gibt die Einwohnergemeinde Albinen bekannt, dass die Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds für die Verwaltungsperiode 2021-2024 gemäss folgendem Programm und Verfahren abläuft:
DATUM DER ERSATZWAHL FÜR EIN MITGLIED DES GEMEINDERATS (nach Majorzsystem)
Variante 1: Es wird nur eine Liste hinterlegt
Sofern in der gesetzlichen Frist bis Dienstag, 31. Mai 2022, 12.00 Uhr, auf dem Gemeindebüro nur eine einzige Liste für die Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds hinterlegt wird, ist die Kandidatin oder der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR) gewählt.
Variante 2: Es werden mindestens zwei Listen oder keine Liste hinterlegt
In diesen Fällen findet eine Ersatzwahl an der Urne wie folgt statt:
Sonntag, 12. Juni 2022,
mit Urnenöffnung der in der Burgerstube von 09.00 – 10.00 h
Sofern für die Ersatzwahl des Gemeinderatsmitglieds innert gesetzlicher Frist keine Liste hinterlegt wird, können die Stimmbürger jede wählbare Person wählen. Jeder Stimmbürger verfügt über eine Stimme. Gewählt ist diejenige Person, die die grösste Anzahl Stimmen erhalten hat (relatives Mehr). Bei Fehlen einer hinterlegten Liste müssen die Stimmbürger für die Wahl den von der Gemeinde im Wahlmaterial abgegebenen leeren amtlichen Wahlzettel verwenden, ansonsten die Stimmabgabe ungültig (nachstehend: unter Ungültigkeitsfolge) ist.
Sofern für die Ersatzwahl des Gemeinderatsmitglieds innert gesetzlicher Frist mehrere Listen hinterlegt wurden, so zählt im ersten Wahlgang das absolute Mehr. Erreicht das zu wählende Mitglied das absolute Mehr nicht, findet am Sonntag, 26. Juni 2022, ein zweiter Wahlgang statt. Es können bis am Dienstag, 14. Juni 2022, 18.00 Uhr, mit Listenhinterlegung auf dem Gemeindebüro neue Kandidaten vorgeschlagen werden.
AUSÜBUNG DES WAHLRECHTS
Stimmabgabe an der Urne
Das Stimmbüro der Einwohnergemeinde Albinen ist wie folgt geöffnet:
Urnengang vom 12. Juni 2022
– Sonntag, 12. Juni 2022, von 09.00 – 10.00 Uhr, in der Burgerstube, Mühleweg 14
(Allfälliger) Urnengang vom 26. Juni 2022
– Sonntag, 26. Juni 2022 von 09.00 – 10.00 Uhr, in der Burgerstube, Mühleweg 14
Briefliche Stimmabgabe (Zustellung per Post)
Die Wähler:innen, die ihr Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben wollen, müssen den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren – unter Ungültigkeitsfolge – und ihn einem Postbüro übergeben (Art. 14 Abs. 1 VbStA). Die Sendung muss bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, eintreffen (Art. 14 Abs. 2 VbStA).
Die Gemeinde hat die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Übermittlungsumschlägen, die ihr auf postalischem Weg zugegangen sind, zu verweigern (Art. 14 Abs. 3 VbStA).
Stimmabgabe durch Hinterlegung auf der Gemeinde
Stimmbürger:innen, die ihr Stimmrecht durch direkte Hinterlegung des Übermittlungsumschlags auf dem Büro der Einwohnergemeinde ausüben wollen, können dies gemäss folgenden offiziellen Öffnungszeiten tun:
- Montag 00 – 11.00 Uhr
- Dienstag 00 – 18.30 Uhr
- Donnerstag 00 – 16.00 Uhr
- Freitag vor der Wahl zusätzlich: 00 – 18.00 Uhr
Die Stimmberechtigten können ab Erhalt des Stimmmaterials während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ihre Stimmabgabe hinterlegen.
VERSCHIEDENES
Für sämtliche Fragen bezüglich der Ersatzwahl (Modalitäten und Datum der Listenhinterlegung, Wählbarkeit usw.) verweisen wir Sie auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (kGPR) und die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12. März 2008 (VbStA)
Albinen, 18. Mai 2022
EINWOHNERGEMEINDE ALBINEN
Beat Jost, Gemeindepräsident Tobias Grand, Gemeindeschreiber