Der Walliser Staatsrat hat an der Sitzung vom 28. August 2019 die erste Etappe des Albiner Dorfinventars zusammen mit den erforderlichen Anpassungen des Baureglements homologiert. Die Etappe umfasst die Bewertung, Klassierung und Unterschutzstellung von 137 umgebauten und noch nicht umgebauten Ökonomiebaute in der Dorfkernzone, die zum ISOS-Inventar von nationaler Bedeutung gehört.
Akribisch erfasste Objektblätter als Kernstück
Das Inventar wurde während zwei Jahren von Fachleuten in Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle für Hochbau und Denkmalpflege akribisch erarbeitet und in einem mehrstufigen Auflageverfahren im Einklang mit den Eigentümern und mit Zustimmung der Urversammlung zur Homologationsreife gebracht. Kernstück sind die elektronisch erfassten Objekt-Blätter, in denen jedes der 137 Gebäude einzeln bauhistorisch und architektonisch beschrieben und eingestuft sowie fotografisch dokumentiert ist.
Wieder für den Zweitwohnungsbau offen
Mit der Homologation der Klassierung und Unterschutzstellung durch den Staatsrat hat die Gemeinde die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit gemäss Artikel 9 des Zweitwohnungsgesetzes ortsbildprägende Gebäude keinen Bewilligungsbeschränkungen unterworfen sind. Das bedeutet konkret, dass sie auch für den Zweitwohnungsbau genutzt werden können, obwohl auch Albinen wie die meisten Oberwalliser Gemeinden den Einschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes unterliegt. Diese Nutzungsmöglichkeiten sind für den Erhalt des Dorfes und seines Gebäudebestandes unerlässlich.
Zweite Etappe kurz vor dem Abschluss
Inzwischen ist in Albinen auch die zweite Inventar-Etappe mit den Wohnhäusern in der Dorfkernzone so weit fortgeschritten, dass noch im Oktober / November 2019 die Validierung durch den Kanton erfolgen und das anschliessende öffentliche Auflageverfahren durchgeführt werden kann. Die zweite Etappe wird insofern etwas einfacher sein, weil mit der nun homologierten Teilrevision des Baureglements die baurechtlichen Grundlagen bereits gegeben sind.