25.03.2022
Öffentliche Auflage des Kantons
Genehmigung der Aktualisierung der Karte der archäologischen Schutzbereiche auf dem Gebiet der Gemeinde Albinen
Entsprechend der Gesetzgebung in Bezug auf den Natur- und Heimatschutz (Art. 20 Abs. 3 des kNHG, Art. 16 Abs. 1 und Art. 27 Abs. 4 der kNHV) legt das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur über das Kantonale Amt für Archäologie (Dienststelle für Kultur) den Antrag zur Genehmigung neuer archäologischer Schutzbereiche auf dem Gebiet der Gemeinden Gemeinde Albinen öffentlich auf:
Das Antragsdossier kann auf dem Gemeindebüro Albinen zu den offiziellen Öffnungszeiten oder nach terminlicher Vereinbarung im Kantonalen Amt für Archäologie, rue de la Piscine 10, 1950 Sitten, von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr eingesehen werden. Gebührend begründete Einsprüche sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach der Veröffentlichung schriftlich und in doppelter Ausführung an das Kantonale Amt für Archäologie zu richten.
Sitten, den 25. März 2022
Mathias Reynard, Staatsrat