Als erste Gemeinde im Oberwallis verfügt Albinen über ein nach den neuen gesetzlichen Vorgaben und Leitlinien erstelltes Inventar der ortsbildprägenden Gebäude. Mit dieser Klassierung und Unterschutzstellung hat die Gemeinde die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit gemäss Artikel 9 des Zweitwohnungsgesetzes ortsbildprägende Gebäude keinen Bewilligungsbeschränkungen unterworfen sind. Das bedeutet konkret, dass sie auch für den Zweitwohnungsbaugenutzt werden können, obwohl Albinen den Einschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes unterliegt.
Aufgrund dieser neuen Möglichkeiten werden im einzigartigen alten Dorf, das zum ISOS-Inventar geschützter Ortsbilder von nationaler Bedeutung gehört, zwei ehemalige, umbaufähige Ökonomiegebäude oder Nutzbauten zum Verkauf angeboten:
- Parzelle Nr. 4128 Scheune Stall 33m2 +4m2 Dorf mitte
Kontakt: Beat Beney Tel. 078 771 67 93 E-Mail: beney.b@bluewin.ch