Eine Mitteilung der kantonalen Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft sowie des Amtes für Feuerwesen vom 27. Juli 2020

Die geringen Niederschläge der letzten Wochen führen zu einem stetigen Anstieg der Waldbrandgefahr auf dem Kantonsgebiet. Die Gewitter der letzten Tage beeinflussen die Situation nur teilweise. Die Waldbrandgefahr ist lokal erheblich, weshalb der Kanton Wallis zur Vorsicht aufruft, auch wenn sich derzeit für die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag kein generelles Feuerverbot aufdrängt. Jedoch sind die Bevölkerung und die Gemeinden aufgefordert, vorbeugende Brandschutzmassnahmen nach dem Gesetz über den Schutz vor Feuer und Naturelementen zu treffen.

Die geringen Niederschläge der letzten Wochen und die Temperaturen im Mittel der Jahreszeit haben zu einem stetigen Anstieg der Waldbrandgefahr auf dem Kantonsgebiet geführt. Die Gewitter der letzten Tage beeinflussen die Situation nur teilweise. Die Waldbrandgefahr ist lokal erheblich, weshalb der Kanton Wallis zur Vorsicht aufruft. Er erinnert ebenfalls daran, dass gemäss kantonalem Waldgesetz das ganze Jahr über jegliche Handlung, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann, verboten ist. In Wäldern oder in ihrer Nähe dürfen Feuer in den Gebieten mit erheblicher Gefahr nur in ausgewiesenen Gebieten oder an anderen eindeutig sicheren Orten (z. B. offizielle Grill- und Campingplätze) entfacht werden.
Diese Vorsichtsmassnahme gilt auch für Lagerfeuer und das Abfeuern von pyrotechnischen Geräten anlässlich des Nationalfeiertages. In allen Fällen muss jedes Feuer bis zum Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden. Feuerwerkskörper müssen mehr als 100 Meter von einem Gefahrenbereich (Wälder/Trockenrasen usw.) gezündet werden. Die zuständigen Stellen machen die Walliser Bevölkerung auf diese Problematik aufmerksam und erinnern sie daran, dass jeder, der einen Brand bemerkt, unverzüglich die kantonale Alarmzentrale unter der Nummer 118 benachrichtigen muss.

Die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Wallis kann auf https://www.vs.ch/de/web/sfcep/incendi abgerufen werden.

Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet für die Durchführung dieser oder anderer restriktiverer Massnahmen im Einklang mit den geltenden Rechtsgrundlagen verantwortlich.

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